Aktuelle Corona Regelungen
Am Samstag, 5. Juni, lag die 7-Tage‐Inzidenz in Stuttgart bei 34,3. Die Lockerungen für Inzidenz Werte unter 35 treten aber erst in Kraft, wenn sich die Inzidenz Werte an 5 Tagen hintereinander unter 35 bewegen.
Aber immerhin befinden wir uns in Stuttgart nun an 5 Tagen hintereinander unter einem Inzidenz Wert von 50. Nach der Corona‐Verordnung des Landes vom 3. Juni kann die Landeshauptstadt damit zum 7. Juni direkt von der ersten in die dritte Öffnungsstufe übergehen, so dass ab Montag weitere Lockerungen eintreten.
- Teilnehmer am Training 1 Person pro 10 qm
(In der Praxis bedeutet dies keine Beschränkungen in der Anzahl der Trainingsteilnehmer auf unserer Platzgröße) - Auch nicht kontaktarme Sportausübung ist erlaubt
- Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist wieder erlaubt
Allerdings gilt weiterhin die Testpflicht für alle Teilnehmer ab dem vollendeten 6. Lebensjahr. Hiervon ausgenommen sind lediglich vollständig geimpfte oder genesene Teilnehmer. Für Schülerinnen und Schüler ist die Vorlage eines von der Schule bescheinigten negativen Tests, der maximal 60 Stunden zurückliegt, ausreichend.
siehe auch die aktuelle Meldung der Stadt Stuttgart